baden-wuerttemberg (2) 4 K 141-22 , 74889 Sinsheim-Hoffenheim
baden-wuerttemberg (2) 4 K 141-22 , 74889 Sinsheim-Hoffenheim
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Deutschland
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Baden-Württemberg
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(2) 4 K 141-22

Land-/Forstwirtschaft

, 74889 Sinsheim-Hoffenheim

1.900 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
(2) 4 K 141-22
Adresse:
, 74889 Sinsheim-Hoffenheim
Beschreibung:
Landwirtschaftsfläche, teilweise ausgewiesenes Biotop.
Verkehrswert:
1.900 €

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Dienstag, 11. Juni 2024, 10:30

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hoffenheim Blatt 5431

Gemarkung Hoffenheim, Flurstück 3741
Landwirtschaftsfläche, Erlenwiesen
Größe: 1.216 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche, teilweise ausgewiesenes Biotop.

Verkehrswert: 1.900,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917002496, Az. (2) 4 K 141/22, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Ein gültiger Personalausweis ist vorzulegen.

Für Gebote einer im Handelsregister eingetragenen Firma ist zusätzlich ein beglaubigter Handelsregisterauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.